AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
(1) Unsere Internet-AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung ausführen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Ein „Unternehmer“ ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Umfang der Lieferung – Schriftform
(1) Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
(2) Die Waren werden in den auf unserer Homepage angegebenen Ausführungen, Maßen, Gewichten, Färbungen und Mindestmengen geliefert. Angaben auf unserer Homepage stellen keine Garantiezusage, welcher Art auch immer dar. Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts oder die auf geänderte gesetzliche Vorschriften zurückgehen, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Besteller zumutbar sind.
(3) Wir behalten uns vor, von der Lieferung der Ware abzusehen, wenn die bestellte Ware bei uns nicht mehr verfügbar ist.
(4) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
III. Gefahrübergang, Annahme
(1) Die Gefahr geht bei Versendung der Sache auf den Besteller über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder wird dieser unmöglich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, trägt dieser ab Versandbereitschaft die Gefahr. Die durch Lagerung entstehenden Kosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Nach Fristsetzung und deren ergebnislosen Ablauf können wir den Liefergegenstand anderweitig verwenden und den Besteller aus neuer Produktion beliefern.
(2) Der Besteller ist zur Annahme der Ware verpflichtet. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.
- Preise, Preisänderungen, Zahlung
(1) Die auf unserer Homepage angegebenen Preise gelten ab Werk. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
(2) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(3) Sofern wir in Vorleistung treten, z. B. bei einem Kauf auf Rechnung, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren bei der [Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg] ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die [Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG] und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
(4) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Paypal, Sofortüberweisung, amazon payments, Nachnahme, Lastschrifteinzug oder auf Rechnung. Sofern die Bonitätsprüfung des Bestellers hierzu Anlaß gibt, ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen.
(5) Der Einzug des Rechnungsbetrags erfolgt mit der Annahme der Bestellung.
(6) Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (20 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) zur Zahlung an unseren externen Partner Billpay GmbH fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Billpay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Billpay GmbH.
- Lieferfrist
(1) Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Abgabe der Bestellung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller etwaig zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben sowie vor Gutschrift des vereinbarten Preises einschließlich der Versand- und Verpackungskosten auf unserem Geschäftskonto.
(2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Verkäufer die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat, im Fall des Verbrauchsgüterkaufs mit Übergabe bzw. mit dem Versuch der Übergabe zu einem Zeitpunkt, zu dem der Besteller mit der Übergabe rechnen mußte. Holt der Besteller die Ware am Lager selbst ab, so ist die Lieferfrist mit Bereitstellung der Ware gewahrt.
(3) Alle Ereignisse Höherer Gewalt sowie sämtliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig sind wir gehalten, dem Besteller Mitteilung darüber zu machen, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich dauert.
- Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Sofern wir auftragsgemäß den Warengegenstand gemäß den Wünschen des Bestellers bereits gefertigt haben, beziehungsweise nur auf Ihren Wunsch eingekauft haben, ist dieser bei unberechtigtem Rücktritt zur Zahlung von mindestens 50 % des Kaufpreises verpflichtet. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Im Falle einer Rückgabe senden Sie den original verpackten Artikel bitte an folgende Adresse:
SEGA Hygienepapier GmbH
Alxingergasse 35
1100 Wien
Rücksendungen, die in beschädigten, geöffneten oder in Kartons bei uns eingehen, die nicht dem Versandkarton entsprechen, können wir nicht annehmen. Bitte informieren Sie vorab unseren Kundendienst über die geplante Rückgabe, damit wir eine schnellstmögliche Bearbeitung gewährleisten können.
VII. Verpackung und Versand
Verpackungs- und Versandkosten sind vom Besteller zu tragen. Die Verpackung wird Eigentum des Bestellers. Die Wahl der Versandart erfolgt durch uns nach pflichtgemäßem Ermessen.
Folgende Verpackungs- und Versandkosten werden derzeit dem Besteller für Lieferungen innerhalb Wien und nach außerhalb von Wien berechnet:
Genannte Versandkosten verstehen sich netto, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
SPEZIALVERSAND
Zusätzlich zum normalen Frachtsatz werden € 19,90 für den Transport von Sperrgut bzw. Kanistern addiert.
Die zusätzlichen Versandkosten werden benötigt um die Ware auslaufsicher zu Transportieren, auch ist ein Versand von Gefahrgut mit dem Paketdienst nicht möglich, in beiden Fällen wird die Ware unserer Partnerspedition übergeben.
Der Zuschlag entfällt ab einer Abnahme von 5 Kanistern, egal ob von einem oder mehreren Produkten!
Genannte Versandkosten verstehen sich netto, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
VIII. Gewährleistung
(1) Wir gewährleisten, daß die bestellte Ware das Lager in einwandfreiem Zustand verläßt und den allgemein üblichen Qualitätsstandards entspricht.
(2) Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen in Struktur oder Farbe bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen für den Besteller zumutbar sind. Dem Besteller ist bewußt, daß bei einer Bestellung per Internet die farbliche Darstellung der Ware möglicherweise wegen der Auflösung seines Bildschirms von der tatsächlichen Farbe abweicht und hierdurch keine Gewährleistungsverpflichtung begründet wird.
(3) Die Gewährleistung umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder unsachgemäße Behandlung oder durch Überbeanspruchung der Ware entstehen.
(4) Beanstandungen wegen offenkundig nicht mangelfreier Beschaffenheit der Ware müssen innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Im Gewährleistungsfall sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zum Umtausch berechtigt. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen.
(5) Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Diese Haftungsfreizeichnung gilt dann nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt weiter dann nicht, wenn und soweit der Schadensersatzanspruch auf einer schriftlichen Eigenschaftszusicherung beruht, die das Mangelfolgeschadenrisiko einschließt. Sie gilt darüber hinaus dann nicht, wenn eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde.
- Sonstige Haftung
(1) Die in Ziffer VIII. benannte Haftungsfreizeichnung gilt auch für alle sonstigen Ansprüche, die dem Besteller uns gegenüber – gleich aus welchem Rechtsgrund – zustehen.
(2) Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
(3) Soweit im Vorstehenden die uns treffende Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für etwaige Ansprüche, die der Besteller uns gegenüber wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens unserer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellten, Stellvertreter und Erfüllungsgehilfen geltend macht.
- Eigentumsvorbehalt
(1) Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Besteller ein Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält der Verkäufer sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(2) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(3) Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
(4) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
(5) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
(6) Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Besteller auf das Verlangen des Verkäufers diesem gegenüber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
(7) Für den Fall, dass der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
(8) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MWSt) zu den verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(9) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
- Erfüllungsort/Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
(2) Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist, sofern der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir behalten uns in diesem Fall jedoch das Recht vor, den Besteller an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
(3) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Österreich Anwendung; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen, selbst wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland hat.
XII. Transportschäden
Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung (Transportschäden), hat er bei Annahme der Ware die Beschädigung von dem Transportunternehmer bescheinigen zu lassen.
XIII. Bestellartikel
Als Bestellartikel gekennzeichnete Artikel werden von uns nicht lagernd gehalten. Im Auftragsfall wird der Artikel auf schnellstem Weg für Sie beschafft, in Ausnahmefällen kann die Bereitstellung der Waren mehr Zeit in Anspruch nehmen, in diesem Fall werden Sie entsprechend informiert. Bestellartikel sind grundsätzlich von Rückgabe/Umtausch ausgeschlossen.
XIV. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.